
Kein Problem – mit den korrekt übersetzten und beglaubigten Dokumenten.
Bevor es zu einer Hochzeit kommen kann, werden die zuständigen Ämter eine offizielle Übersetzung Ihrer fremdsprachigen Dokumente verlangen. Wir erklären, wie Sie diese bürokratische Hürde am besten meistern.
Das Zivilstandsamt gibt den Ton an
Um eine Ziviltrauung durchführen zu können muss zunächst zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer überhaupt wen heiratet. Dazu müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen. Welche das genau sind, kann sich von Kanton zu Kanton leicht unterscheiden. Die Faustregel lautet: Ist eine Person keine Bürgerin oder kein Bürger der Schweiz, muss nachgewiesen werden, dass sich die Person überhaupt in der Schweiz aufhalten darf. Wurde das geklärt, kann es ohne Probleme weitergehen.
Eine beglaubigte Übersetzung vor der Heirat
Häufig werden von ausländischen Personen die Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt. Bei Dokumenten aus Ländern, deren Sprache nicht weit verbreitet ist – also kein Englisch oder Französisch beispielsweise – sind Übersetzungen unbedingt notwendig.
Nur eine beglaubigte Übersetzung zeigt den Mitarbeitern beim Standesamt, dass Sie oder die andere Person wirklich dafür in Frage kommen, sich trauen zu lassen. Die Dokumente müssen fehlerfrei übersetzt werden. Formfehler oder andere Unachtsamkeiten können zur Ablehnung führen. Daher gilt: Wenden Sie sich gleich an jemanden, der Erfahrung mit beglaubigten Übersetzungen hat.
Wir sind Ihre Lösung!
Informieren Sie sich am besten beim Zivilstandsamt in Ihrer Region und tragen Sie anschliessend die erforderlichen Dokumente zusammen. Sobald Sie diese haben, sind wir an der Reihe. Gerne kümmern wir uns um die hieb- und stichfeste beglaubigte Übersetzung für Ihre Heirat. Danach steht nichts mehr im Weg.