
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente auf Polnisch? Wir beraten Sie von A-Z und erklären Ihnen, worauf Sie bei der Suche nach Ihrem Übersetzungspartner achten sollten. So können Sie sicher sein, dass mit Ihrer Übersetzung alles rund läuft und diese ganz bestimmt anerkannt wird.
Wenn man mit ausländischen Ämtern, Behörden oder anderen offiziellen Stellen kommuniziert, reicht eine „normale“ Übersetzung in der Regel kaum aus. In solchen Fällen wird eigentlich immer eine Bestätigung – eine sogenannte Beglaubigung – benötigt, damit die Übersetzung der Dokumente rechtskräftigen Charakter hat.
Wer seine Unterlagen beglaubigt übersetzen lassen muss, tut gut daran, auf eine erfahrene Übersetzungsagentur zu setzen, die einen professionellen Rundumservice bietet. Denn: Ein guter Übersetzungspartner übernimmt nicht nur die Übersetzung, sondern punktet auch mit einem kompetenten Beratungsservice.
Was genau sind beglaubigte Übersetzungen und wann werden sie benötigt?
Eine Beglaubigung bestätigt, dass eine Übersetzung inhaltlich vollkommen mit dem Originaldokument übereinstimmt. Beglaubigte Übersetzungen sind somit offiziell rechtsgültig und werden von Gerichten und der Verwaltung entsprechend anerkannt. Nicht jeder Übersetzer kann eine beglaubigte Übersetzung abliefern: Nur hoch qualifizierte Übersetzer mit mehrjähriger Erfahrung können diese Art von Übersetzungen bearbeiten und die Übersetzung muss im Anschluss durch einen Notar offiziell beglaubigt werden.
Nicht jede Übersetzung muss beglaubigt werden. Wer jedoch bei Behörden und Ämtern Dokumente vorlegen muss, welche nicht in der Landessprache verfasst sind, wird fast immer auf diesen Übersetzungsservice zurückgreifen müssen. Denn: Offizielle Stellen wie beispielsweise Konsulate, Botschaften, Universitäten oder auch Arbeitgeber fordern in den meisten Fällen beglaubigte Unterlagen an. Wer also beispielsweise als Privatperson ein Visum beantragen, sich für eine Stelle oder ein Studium im Ausland bewerben oder einen ausländischen Partner heiraten möchte, kommt um den offiziellen Stempel kaum herum.
Doch nicht nur Privatpersonen, auch Unternehmen, welche international agieren, müssen öfters Dokumente in beglaubigter Form vorlegen.
Welche Dokumente beglaubigt übersetzt werden müssen
Grundsätzlich müssen alle Übersetzungen von Urkunden, Dokumente und Schreiben beglaubigt werden, die für amtliche Zwecke benötigt werden. Bei Privatpersonen handelt es sich beispielsweise oft um folgende Unterlagen:
- Dokumente zum Familienstand (z. B. Scheidungsurteile, Heiratsurkunden, Totenscheine)
- Namensänderungsurkunden
- Geburts- und Adoptionsurkunden
- Schul- und Arbeitszeugnisse
- Lebensläufe
- Führerscheine
- Diplome
- Ausweispapiere
- Wohnsitzbescheinigungen
- Visabescheinigungen
- Versicherungspapiere
- Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister
- medizinische Berichte und Gutachten wie z. B. ärztliche Atteste
Unternehmen hingegen müssen folgende Unterlagen oft beglaubigt übersetzen lassen:
- Verträge
- Zollpapiere und Transitbescheinigungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
- Patentschriften
- Geheimhaltungsvereinbarungen
- Jahresabschlüsse, Steuerbescheide und Bankdokumente
- Handelsregisterauszüge
- Versicherungsunterlagen
- Klageschriften
Warum Sie Ihre Übersetzung einem beeidigten, muttersprachlichen Polnisch-Übersetzer anvertrauen sollten
Eine beglaubigte Übersetzung muss qualitativ einwandfrei sein. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Übersetzung einem beeidigten, muttersprachlichen Übersetzer anzuvertrauen. Ihre Übersetzung sollte ausschliesslich von einem Übersetzungsprofi bearbeitet werden, der in seiner Sprache absolut sattelfest ist und sich mit den sprachlichen und stilistischen Finessen seiner Sprache bestens auskennt.
Benötigen Sie eine Haager Apostille für Ihre beglaubigte Übersetzung ins Polnische?
Es gibt Fälle, in denen eine normale Beglaubigung nicht ausreicht. Manchmal müssen die Übersetzungen der Dokumente und Urkunden nicht nur von einem Notar bestätigt, sondern zusätzlich mit einer sogenannten Haager Apostille versehen werden. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche gerichtliche Überbeglaubigung, also sozusagen eine Beglaubigung der notariellen Beglaubigung. Diese bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des Notars. In der Schweiz ist die kantonale Staatskanzlei für die Ausstellung von Apostillen zuständig.
Auch hier gilt: Ein gutes Übersetzungsbüro klärt mit Ihnen ab, welche Form der Beglaubigung Sie benötigen und holt alle nötigen Beglaubigungen direkt für Sie ein.
Setzen Sie auf einen für Ihre beglaubigte Übersetzung auf Polnisch auf einen ISO 17100-zertifizierten Spezialisten
Achten Sie auf die Zertifizierung Ihres Übersetzungspartners. Diese ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal und auf Qualität zu setzen zahlt sich aus – vor allem bei Übersetzungsdienstleistungen. Eine ISO 17100 Zertifizierung garantiert Ihnen, dass Sie es mit einem Übersetzungsprofi zu tun haben, der Ihnen einen hervorragenden Service bietet – von A bis Z. Ein kompetenter Dienstleister wird Ihre Dokumente nicht nur professionell in die Zielsprache übersetzen, sondern wird Sie auch mit einer fachkundigen Beratung unterstützen.
Eine ISO Zertifizierung garantiert Ihnen…
…dass die Übersetzung durch einen Experten mit einschlägiger Erfahrung und bester Ausbildung bearbeitet wird.
…dass bei jeder Übersetzung mindestens zwei Spezialisten mitwirken. (4-Augen-Prinzip)
…dass Ihre Übersetzung gemäss Ihren Vorgaben durchgeführt wird – und zwar professionell und fristgerecht.
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Unsere Fachagentur ist TÜV- und LinquaCert (Qualitätsnorm ISO 17100:2015) zertifiziert – Top-Qualität ist bei uns eine Selbstverständlichkeit.
Muttersprachlichen Übersetzungs-Profis
Bei uns werden Ihre Dokumente ausschliesslich von muttersprachlichen Übersetzern bearbeitet. Warum? Weil wir davon überzeugt sind, dass nur Muttersprachler die Übersetzungsqualität bieten können, der wir uns verschrieben haben.
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Kompetenter Rundumservice
Sie benötigen mehr als eine „normale“ Übersetzung? Kein Problem. Wir kümmern uns nicht nur um die Beglaubigung durch einen Notar, sondern falls nötig auch um eine Apostille.
100 % originalgetreue Übersetzungen
Bei uns wird jedes Übersetzungsprojekt vor Abgabe an Sie durch einen Revisor sprachlich und inhaltlich überprüft. So können wir garantieren, dass ganz bestimmt nur einwandfreie und originalgetreue Texte an Sie abgeliefert werden.
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