Beglaubigte Übersetzung Ihrer persönlichen Dokumente
Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen in alle EU-Sprachen und die wichtigsten Weltsprachen.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen sind Dokumente, die übersetzt und beglaubigt werden müssen.
Eine beglaubigte Übersetzung kann für den offiziellen Gebrauch im Verkehr mit Behörden und Ämtern eingesetzt werden.
Beispiele von Dokumenten, die oft übersetzt und beglaubigt werden müssen:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Scheidungsurkunden
Papiere für Immigration bzw. Emigration und Einbürgerung
Pässe, Visabescheinigungen
Schul- und Ausbildungszeugnisse
Verträge
Patente
usw.
Wie wird eine Übersetzung beglaubigt?
Es gibt verschiedene Arten, wie eine Übersetzung beglaubigt werden kann. Die Art und Weise hängt direkt davon ab, zu welchem Zweck und in welchem Land sie gebraucht wird.
Für in der Schweiz verwendete Übersetzungen erklären wir als Übersetzungsagentur mit notarieller Beglaubigung, dass wir die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt haben. Dies reicht in den meisten Fällen aus.
Für gerichtliche Verhandlungen oder Scheidungsveträge wird oft eine beglaubigte Übersetzung mit eidesstattlicher Versicherung verlangt. Diese wird zusätzlich zur schriftlichen Übersetzung mündlich vor einem Notar oder Anwalt zusammen mit den Vertragsparteien erklärt.
Oft muss eine bereits beglaubigte Übersetzung durch eine Apostille überbeglaubigt werden. In der Schweiz durch die kantonale Staatskanzlei.
Die Anforderungen an die Art und Weise der Beglaubigung ändert je nach Gebrauchszweck und Bestimmungsland des Dokuments. Wir beraten Sie gern!
Sie möchten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag?
Für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag können Sie uns Ihre Dokumente als PDF (eingescannt) per eMail an angebot@semiotictransfer.ch oder als FaxKopie an unsere eFax-Nummer +41 44 274 24 86 zusenden.
Minimaltarif ist CHF 150 ohne Beglaubigung und CHF 230 mit notarieller Beglaubigung (exkl. MwSt.).
Teilen Sie uns bitte auch mit, für welches Land Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen. Allenfalls benötigt die beglaubigte Übersetzung eine Überbeglaubigung gemäss der Haager Konvention: eine Apostille für das Zielland. Wir erledigen für Sie gern diese Abklärung und besorgen für Sie auch die Apostille.
Bei einer definitiven Beauftragung brauchen wir Ihre Originale (oder eine beglaubigte Kopie). Sie können diese direkt bei uns vorbeibringen oder auch per Post-Einschreiben zustellen. Ihre Dokumente werden selbstverständlich mit absoluter Diskretion behandelt.
Bearbeitungsdauer ist in der Regel ca. eine Woche.
Alle weiteren Fragen beantworten wir Ihnen selbstverständlich auch gern persönlich unter der Telefonnummer +41 56 470 40 40!
Kontakt:
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www.semiotictransfer.ch
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