AGB für Kunden
1. Allgemeines
Die SemioticTransfer AG wird in der Folge als SemioticTransfer bezeichnet.
2. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen der SemioticTransfer (insbesondere Übersetzungen, fremdsprachige Marketingtexte, technische Dokumentationen, beglaubigte Übersetzungen, Korrektorat, Webtexte und Übersetzungsmanagement).
3. Auftragserteilung
Mit Erteilung des Auftrages erklärt der Besteller sich als mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Ist zwischen dem Kunden und SemioticTransfer nichts anderes vereinbart, gilt der Auftrag als erteilt, sobald der Text in schriftlicher Form (E-Mail, Post, Fax, etc.) bei SemioticTransfer eingetroffen ist.
4. Einsatz Dritter
SemioticTransfer ist berechtig, zur Erfüllung des Vertrages Dritte bei zuziehen oder die Erfüllung des Vertrages Dritten zu übertragen.
5. Rücktritt vom Vertrag
Der Besteller kann gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und Schadloshaltung der SemioticTransfer jederzeit vom Vertrag zurücktreten, sofern der Auftrag noch nicht vollendet ist
6. Offerten – Zahlungsbedingungen – Verrechnung
Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch SemioticTransfer. Preisangebote (immer exkl. Mehrwertsteuer) sind für SemioticTransfer für 30 Tage bindend.
Alle Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug zahlbar. Notariell beglaubigte Übersetzungen sind für natürliche Personen im Voraus zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Besteller in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch die SemioticTransfer bedarf. In diesem Fall ist SemioticTransfer berechtigt, einen Verzugszins zu verlangen, dessen Zinssatz demjenigen für Kontokorrentkredite von Grossbanken auf dem Finanzplatz Baden entspricht, mindestens aber 5% beträgt. Der Besteller ist ohne schriftliches Einverständnis der SemioticTransfer nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen zu verrechnen.
7. Abnahme und Rügepflicht
Das Arbeitsergebnis der SemioticTransfer gilt als angenommen, wenn der Besteller SemioticTransfer nicht innert einer Frist von 10 Tagen seit Ablieferung schriftlich und begründet über erkannte Mängel in Kenntnis setzt. Der Besteller hat in seiner Rüge genau anzugeben, in welchem Punkt und in welchem Umfang er das Arbeitsergebnis der SemioticTransfer als mangelhaft erachtet.
8. Beanstandungen und Gewährleistung
Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist (innert welcher die SemioticTransfer die Nachbesserung zu erledigen hat) beträgt 60 Tage. Die Gewährleistung für die richtige Wiedergabe von Namen, Zahlen und Anschriften oder nicht übersetzbaren Fachbegriffen wird ausgeschlossen.
9. Haftung
Für den Verlust von Daten und Unterlagen haftet die SemioticTransfer nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. SemioticTransfer haftet nicht für Schäden, die durch zur Erfüllung des Vertrages zugezogene Dritte verursacht worden sind. Die SemioticTransfer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die Hilfspersonenhaftung ist wegbedungen und für den Beizug Dritter haftet die SemioticTransfer nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion.
Im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbaren von SemioticTransfer nicht zu verantwortenden sowie für ausserhalb des Einflussbereiches der SemioticTransfer liegenden Einflüsse und Leistungshindernisse haftet SemioticTransfer nicht für Leistungsausfälle oder –verzögerungen.
10. Erfüllung – Versand – Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf dem Wege der Datenübertragung (eMail, ftp-Übertragung) oder auf dem Postweg. Dem Postweg gleichgestellt sind andere private Transport- oder Kurierdienste. Mit Aufgabe bei der Post, einem gleichgestellten Transportunternehmen oder mit dem Versand per eMail bzw. ftp-Übertragung ist der Vertrag durch SemioticTransfer erfüllt und die Gefahr geht auf den Besteller über.
11. Lieferfrist und Termine
Lieferfristen und Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die SemioticTransfer, um als verbindlich zu gelten.
12. Vertraulichkeit
Die vom Besteller SemioticTransfer übergebenen Daten und Informationen werden streng vertraulich behandelt. SemioticTransfer verpflichtet Mitarbeiter oder zur Erfüllung bei gezogene Dritte ebenfalls zur Geheimhaltung.
13. Nutzungsrecht
Die Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Begleichung der in Rechnung gestellten Beträge im Eigentum der SemioticTransfer.
14. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Zahlung sowie ausschliesslicher Gerichtstand ist Sitz der SemioticTransfer. Alle Leistungen der SemioticTransfer sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen materiellen Schweizer Rechts.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Nachträge dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dieses Formvorbehaltes selbst bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Form, wobei die Mitteilung per eMail seitens der SemioticTransfer genügt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch SemioticTransfer.
Werden eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch in Kraft. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, welche der von den Parteien gewollte Bestimmung in ihren wirtschaftlichen und anderen Auswirkungen am nächsten kommt.
AGB für Lieferanten
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) bilden Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der freien Mitarbeiterin/dem freien Mitarbeiter (nachfolgend Lieferant) und der SemioticTransfer AG (nachfolgend SemioticTransfer).
2. Auftragserteilung – Kundenschutz
Mit Annahme des Auftrages erklärt der Lieferant sich als mit den vorliegenden AGB einverstanden. Der Lieferant und SemioticTransfer schliessen einen Werkvertrag. Der Lieferant verpflichtet sich danach, genau nach den Anweisungen und Standards der SemioticTransfer zu arbeiten und den Auftrag zu liefern. Substitution ist ausgeschlossen.
Der Lieferant steht allein in einem Vertragsverhältnis mit der SemioticTransfer. Zwischen dem Lieferanten und dem Kunden der SemioticTransfer besteht kein direktes Vertragsverhältnis. Solange der Lieferant für SemioticTransfer tätig ist und während zwei Jahren nach Beendigung der Tätigkeit für SemioticTransfer verpflichtet er sich, weder direkt noch indirekt für Kunden, für welche er im Rahmen des Vetragsverhältnisses mit Semiotictransfer arbeitete, auf eigene Rechnung auszuführen und generell jede den Interessen der SemioticTransfer zuwiderlaufenden Handlungen zu unterlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist SemioticTransfer eine Konventionalstrafe von CHF 50’000.00 je Verstoss zu bezahlen. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Lieferanten zudem nicht von der Pflicht, das Konkurrenzverbot einzuhalten.
3. Lieferfrist und Haftung
Der Lieferant hat den vereinbarten Termin unbedingt einzuhalten. Der zwischen SemioticTransfer und dem Lieferanten vereinbarte Liefertermin gilt als Verfalltag. Der Lieferant gerät ohne Mahnung in Verzug. Über Verzögerungen ist SemioticTransfer umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen. Kann ein Auftrag nicht vollständig ausgeführt werden, sind die gesamten Unterlagen unverzüglich SemioticTransfer zu retournieren.
Entsprechen die gelieferten Leistungen in erheblichem Masse nicht dem vereinbarten Umfang, kann SemioticTransfer die Annahme verweigern und bei Verschulden des Lieferanten Schadenersatz fordern, den Lieferanten auf eigene Kosten zur Nachbesserung anhalten oder das Honorar des Lieferanten um den Minderwert reduzieren. Weitere Schadenersatzansprüche sind damit nicht ausgeschlossen.
Der Lieferant haftet bis zur Abgabe des Werkes an SemioticTransfer für den zufälligen Untergang des Werks.
4. Honorar
Es wird nach Stückpreisen (Normzeile, Wort, Grafik, Seite) abgerechnet. In Ausnahmefällen sind auch Stunden- oder Pauschalpreise möglich. Ausschlaggebend ist grundsätzlich die Wort- Zeilen- oder Seitenzahl des Ausgangstextes. Nach Vereinbarung kann auch der Zieltext als Preisbasis festgelegt werden. Bei Einsatz von CAT (Trados, Across) gilt immer die Wortzahl des Ausgangstextes als Preisbasis.
«Die Auszählung erfolgt automatisch im jeweiligen Programm (Plunet, Word, PowerPoint, InDesign, Across, Trados). Der Lieferant erstellt eine detaillierte Monatsrechnung mit Angabe der Projektnummern und Stückpreise.
Diese ist auszustellen auf:
SemioticTransfer AG
Bruggerstrasse 69
5400 Baden
und per eMail an accounting@semiotictransfer.ch zu senden.
Aufwendungen für das Transferieren der Daten sowie die gesamte Unterlagenbeschaffung und Bereitstellung müssen vom Lieferanten in die Offerte eingerechnet werden.
Die Honorarvereinbarung ergibt sich aus der von SemioticTransfer dem Lieferanten per eMail bestätigten Entschädigung. Diese ist vor Beginn der Arbeit durch den Lieferant innerhalb eines Arbeitstages ab Versand zu bestreiten, falls der Lieferant nicht einverstanden ist. Der einzelne Auftrag gilt dann als abgelehnt. Ohne Bestreitung innert Frist gelten der einzelne Auftrag und die Entschädigung als akzeptiert.
5. Geheimhaltung
Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Lieferanten erworbenen Kenntnisse von Schriftstücken sowie alle sonstigen vertraulichen Betriebs-, Geschäfts- und Kundendaten hat der Lieferant absolut vertraulich und streng geheim zu behandeln, nur im Sinne von SemioticTransfer zu verwenden und keinesfalls anderen preiszugeben. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach der Beendigung des Auftrages weiter fort.
Verletzt der Lieferant seine Geheimhaltungspflicht, hat er der SemioticTransfer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Verstösst der Lieferant gegen die ihm auferlegte Geheimhaltungspflicht, schuldet er SemioticTransfer CHF 50’000.00 zusätzlich zum Schadenersatz. Die Zahlung entbindet den Lieferanten nicht von der Einhaltung des Konkurrenzverbotes.
6. Urheberrechte
Sämtliche gewerbliche Schutzrechte, auch Urheberrechte an Arbeitsergebnissen, welche der Lieferant in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung der vertraglichen Pflichten schafft oder an deren Hervorbringung er mitwirkt, stehen ausschliesslich der SemioticTransfer zu. Sämtliche Arbeitsergebnisse des Lieferanten (auch Ideen, Entwürfe, Skizzen, auch in Teilen usw.) gehören der SemioticTransfer. Der Lieferant tritt vorbehaltlos und zeitlich, sachlich und geografisch unbeschränkt sämtliche Immaterialgüter (inkl. Urheberrechte, worunter auch die Teilrechte wie Änderungs-, Bearbeitungs- und Übersetzungsrechte fallen), der SemioticTransfer ab, soweit diese nicht bereits von Gesetz wegen oder aufgrund des Vertragsverhältnisses letzterer zustehen. Der Lieferant verpflichtet sich, diese Rechte in keiner Weise für sich oder einen Dritten zu nutzen oder an einen Dritten abzutreten. Der Lieferant verzichtet ausdrücklich darauf, als Urheber genannt zu werden. Sämtliche Ansprüche des Lieferanten sind mit der vollständigen Begleichung der Honorarrechnung abgegolten.
7. Verrechnungs- und Abtretungsverbot
Der Lieferant ist nicht berechtigt, Gegenforderungen mit Ansprüchen von SemioticTransfer zu verrechnen oder abzutreten oder andere Rechte aus den Vertragsverhältnissen mit SemioticTransfer auf Dritte zu übertragen.
8. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht
Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtstand ist Baden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen Schweizer Recht.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Nachträge dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dieses Formvorbehaltes selbst bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Form, wobei die Mitteilung per eMail seitens der SemioticTransfer genügt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch SemioticTransfer.
Werden eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch in Kraft. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, welche der von den Parteien gewollte Bestimmung in ihren wirtschaftlichen und anderen Auswirkungen am nächsten kommt.