Automotive: Professionelle Übersetzungen für Oldtimer-Importe

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Oldtimer-Importe in Eigenregie – Das müssen Sie beachten

Für Enthusiasten gibt es kaum Schöneres und Bewegenderes als die Überführung eines gut ausgewählten, in der Substanz gesunden Oldtimers oder auch Youngtimers in die heimische Garage. Vielleicht noch die vorgängige Vorbereitungs- und Evaluierungsphase im In- und Ausland. Diese Phasen können je nachdem schon recht schwierig sein. Vor allem, wenn das Objekt der Begierde nicht aus der Schweiz stammt und eine genaue Automotive-Übersetzung erforderlich ist. Ist das ausgewählte Fahrzeug aber nachweislich in seinem Originalzustand, stimmen die Motor-, die Chassis- und die Getriebenummern mit den Papieren der allerersten Zulassung überein und meinen es alle ehrlich mit dem willigen Käufer, kann da nicht viel schiefgehen.

Oldtimer aus der EU

Fahrzeuge aus der Europäischen Union müssen zwingend den hiesigen Vorschriften entsprechen. Sonst können sie in der Schweiz nicht eingelöst werden. Allerdings sind diese Vorschriften mehr oder weniger an diejenigen der EU angeglichen, was die Sache vereinfacht. Bei älteren Fahrzeugen sowieso, denn im Ausland bereits immatrikulierte Fahrzeuge gelten die schweizerischen Bestimmungen. Dies bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften. So können Sie die Überführung also getrost per Huckepack oder unkompliziert auf eigener Achse mit ausländischen Kontrollschildern vornehmen, wobei eine automotive Übersetzung hilfreich sein kann.

Spezialfall USA

Bei Fahrzeugen aus Übersee gilt ähnliches, aber der Transport ist komplizierter und kostspieliger. Die Gesetze sind zwar dieselben. Wenn Sie aber einen Oldtimer aus den Staaten importieren, müssen Sie dann hier unter anderem den Tacho auf Kilometer und die Scheinwerfer auf das europäische Lichtbild umstellen. Eine automotive Übersetzung der gesammelten Dokumentation ist ebenfalls wichtig.

Haben Sie schon alle Papiere?

Für die eigentliche Einführung in die Schweiz müssen Sie folgende Dokumente vorlegen: den Kaufvertrag und/oder die Rechnung mit und ohne Mehrwert- oder Umsatzsteuer. Den Ursprungsnachweis. Die originalen Fahrzeugpapiere. Die im Ausland gestempelte Ausfuhrerklärung und die Einfuhrdeklaration. Achten Sie darauf, dass die automotive Übersetzung von all diesen Dokumenten korrekt ist.

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist ein Besuch beim Strassenverkehrsamt keine schlechte Idee. Da es in der Schweiz 26 verschiedene Strassenverkehrsämter gibt, sollte der Prozess in dem Kanton erledigt werden, in dem das Auto dann eingelöst wird. Dort kann anhand der Typengenehmigung klar definiert werden, was alles zum Fahrzeug gehört und was nicht. Dies stellt sicher, ob ein Import nachher Probleme aufwerfen kann.

Auf der sicheren Seite mit einer professionellen Automotive-Übersetzung

Es kann sein, dass Händler oder Spediteure in Übersee oder auch in Europa komplizierte Vertragswerke in den jeweiligen Landessprachen vorgelegen. Hier lohnt sich sogar eine Automotive-Übersetzung in die deutsche Sprache. Nicht, dass es am Ende dann noch böse Überraschungen gibt.