Automotive: Professionelle Übersetzungen für Oldtimer-Importe

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Oldtimer-Importe in Eigenregie – Das müssen Sie beachten

Für Enthusiasten gibt es kaum Schöneres und Bewegenderes als die Überführung eines gut ausgewählten, in der Substanz gesunden Oldtimers oder auch Youngtimers in die heimische Garage. Vielleicht noch die vorgängige Vorbereitungs- und Evaluierungsphase im In- und Ausland, wobei diese je nachdem schon recht kompliziert ausfallen kann. Vor allem, wenn das Objekt der Begierde nicht aus der Schweiz stammt. Ist das ausgewählte Fahrzeug aber nachweislich in seinem Originalzustand, stimmen die Motor-, die Chassis- und die Getriebenummern mit den Papieren der allerersten Zulassung überein und meinen es alle ehrlich mit dem willigen Käufer, kann da nicht viel schiefgehen.

Oldtimer aus der EU

Fahrzeuge aus der Europäischen Union müssen zwingend den hiesigen Vorschriften entsprechen, sonst können sie in der Schweiz nicht eingelöst werden. Allerdings sind diese Vorschriften mehr oder weniger an diejenigen der EU angeglichen, was die Sache vereinfacht. Bei älteren Fahrzeugen sowieso, denn im Ausland bereits immatrikulierte Fahrzeuge, was bei einem Oldtimer ja in der Regel der Fall ist, gelten die schweizerischen Bestimmungen, die zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung gültig waren. Die Überführung können Sie also getrost per Huckepack oder aber unkompliziert auf eigener Achse mit ausländischen Kontrollschildern vornehmen.

Spezialfall USA

Bei Fahrzeugen aus Übersee gilt ähnliches, aber der Transport ist komplizierter und kostspieliger. Die Gesetze sind zwar dieselben, wenn Sie aber einen Oldtimer aus den Staaten importieren, müssen Sie dann hier unter anderem den Tacho auf Kilometer und die Scheinwerfer auf das europäische Lichtbild umstellen.

Haben Sie schon alle Papiere?

Für die eigentliche Einführung in die Schweiz müssen Sie folgende Dokumente vorlegen: den Kaufvertrag und/oder die Rechnung mit und ohne Mehrwert- oder Umsatzsteuer, den Ursprungsnachweis, die originalen Fahrzeugpapiere, die im Ausland gestempelte Ausfuhrerklärung und die Einfuhrdeklaration.

Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, ist ein Besuch beim Strassenverkehrsamt keine schlechte Idee. Da es in der Schweiz 26 verschiedene Strassenverkehrsämter gibt, sollte der Prozess in dem Kanton erledigt werden, in dem das Auto dann eingelöst wird. Dort kann anhand der Typengenehmigung klar definiert werden, was alles zum Fahrzeug gehört und was nicht und ob ein Import nachher Probleme aufwerfen kann.

Auf der sicheren Seite mit einer professionellen Automotive-Übersetzung

Es kann sein, dass Händler oder Spediteure in Übersee oder auch in Europa komplizierte Vertragswerke in den jeweiligen Landessprachen vorgelegen. Hier lohnt sich vielleicht sogar eine Automotive-Übersetzung in die deutsche Sprache. Nicht, dass es am Ende dann noch böse Überraschungen gibt.